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Der flüchtige Stoff

Information ist der flüchtige Stoff. Man kann sie nicht greifen. Sie ist überall. Und trotz ihrer Nutzung verschwindet sie nicht – im Gegenteil. Desto mehr Menschen sie verwenden, desto „wertvoller“ wird sie. Obwohl sie überall zu finden ist, stellt sich immer wieder die Frage, wie man mit ihr umgeht. Der Besitz, die Anwendung und der Schutz von Information ist aufgrund seiner Stofflichkeit, oder besser Nicht-Stofflichkeit, schwer zu bestimmen. Zu diesem Zweck muss zuerst ein Weg gefunden werden, die Greifbarkeit zu bestimmen..

Information

Seit Menschengedenken wurde Information überwiegend durch mündliche Überlieferung weitergereicht. Mit der Zeit konnte das Wissen in Steinen, Ton oder auf Papyrus festgehalten werden. Erst mit dem Buchdruck wurden Informationen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich. Solange Daten an ein physisches Medium gebunden sind, kann die Greifbarkeit durch den materiellen Träger der Information gewährleistet werden. Will sich jemand informieren, muss er oder sie Papier, Zelluloid, Vinyl oder Ähnliches kaufen oder ausleihen. Mit Geräten zur Reproduktion, wie Kopierern, Kameras, Kassetten- und Videorekordern, hat die massenhafte Vervielfältigung begonnen. Durch das Internet ist Information (d.h. Texte, Bilder, Filme, Musik, Töne) jetzt wieder von einem physischen Trägermaterial losgelöst. Überall, wo es Elektrizität und Endgeräte mit Netzzugriff gibt, ist die Information verfügbar. Die Nutzung ist latent für alle möglich.

Betrachtet man die vielen Tauschbörsen, Downloadzentren und E-Mail-Attachments, so wird klar, dass der freie Fluss von Information nicht verhindert werden kann. Selbst aus stark gesicherten, hochgeheimen Quellen findet die Information einen Weg an die Öffentlichkeit.

Ein erster Schritt zur Regelung des Informationsflusses ist es, sich die Nutzungsarten von Information bewusst zu machen.

  • Die private Nutzung
    ist sicherlich die häufigste. Die Zeitungen, Videos, Musik-CDs, die einmal gekauft werden und die Runde in der Familie und bei Freunden machen, kennen wir seit Jahren. Dabei erfolgt zumindest beim Kauf des physischen Objekts eine Vergütung.
  • Die gewerbliche Nutzung
    ist die am besten geregelte. Sobald Texte, Bilder, Filme, Musik zu gewerblichen Zwecken genutzt werden, sind Lizenzgebühren fällig. Damit honoriert beispielsweise der Veranstalter eines Konzerts, der sich wiederum für die Veranstaltung bezahlen lässt, die Arbeit der Urheber.
  • Die mittelbar gewerbliche Nutzung
    ist schwer zu kontrollieren. Hierbei werden Kundendaten, die in einem völlig anderen Zusammenhang gesammelt wurden, für zusätzliche Verwertungen gespeichert, ausgewertet und sogar verkauft.
  • Die staatliche Nutzung
    ist weitestgehend ungeregelt. Obwohl mehr oder weniger starke Datenschutzrichtlinien proklamiert werden, zeigen die Datenlecks, zum Beispiel bei amerikanischen Behörden, was der Staat mittlerweile mit Informationen anstellt.
  • Die kriminelle Nutzung
    ist ein noch völlig unerforschter Bereich. Über virtuelle „Geldwaschanlagen“, Kreditkartenbetrüger, die internetbasierte Sexindustrie sowie alle anderen kriminellen Bereiche, die im Internet stattfinden, wissen wir wenig.

Wenn eine schlüssige Gliederung der Informationsnutzung gefunden ist, kann eine grundsätzliche Informationsethik entwickelt werden, die die Basis für weitere Schritte bietet. Kernelement sollte dabei die informationelle Selbstbestimmung der Urheber sein. Die rein gesetzliche Regelung scheint nicht zu funktionieren, da skrupellose Nutzer immer eine Gesetzeslücke finden, um das Gesetz zu umgehen.

Fazit: Die Nutzung von Information muss besser geregelt werden. Urheber sollten über ihre Information selbst bestimmen. Es braucht eine unabhängige Instanz, die frei von den Interessen der Akteure ist. 150 Jahre nach der Verkabelung der Welt verlieren wir die Kontrolle über das wichtigste Gut der Zukunft – die Information.

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