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Teilen mit Anderen – darf man das eigentlich?

Teilen bedeutet, etwas, das einem gehört, ganz oder in Teilen Anderen zu überlassen oder zu verleihen. Verbrauchsgüter, die nicht aufgebraucht wurden, werden dadurch noch genutzt (z.B. Waren mit Verfallsdatum). Gebrauchsgüter werden dadurch besser ausgelastet (z.B. Carsharing). Immaterielle Güter, wie Wissen, steigern durch die vermehrte Nutzung ihren Wert und die Verbreitung. Eine wichtige Voraussetzung für das Teilen sind Besitzer, die bereit sind, ihr Gut Anderen zur Verfügung zu stellen. Teilen mit Anderen – Darf man das eigentlich?

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Grundsätzlich sollten eigentlich die Besitzer von Gütern das Recht haben, frei darüber verfügen können. Trotzdem sind mit dem Besitz auch immer Verpflichtungen verbunden.

  • Nahrungsmittel dürfen nicht geteilt werden, wenn sie ein Verbrauchdatum „zu verbrauchen bis …“ haben sowie z.B. roher Fisch, Gehacktes, rohe Eierspeisen, bei denen eine durchgängige Kühlkette nicht nachweisbar ist (http://foodsharing.de/lebensmittelrecht ). Lebensmittel, auf denen steht „mindestens haltbar bis …“ können auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums geteilt werden.
  • Zu den Gebrauchsgütern zählen Autos, Fahrräder, Wohnungen und Geräte aller Art. Bei manchen Gütern bestehen jedoch rechtliche Aspekte, die das Teilen beschränken. So hat das Auto eine Versicherung, die an die Nutzung durch bestimmte Fahrer gebunden ist oder die gewerbliche Nutzung ausschließt. Dies gilt auch, wenn man seine Mietwohnung mit anderen teilt, ohne die Erlaubnis untervermieten zu dürfen. Bei allen Gütern bleibt auch die Frage der Haftung, wenn beispielsweise die Bremsen des Fahrzeugs defekt sind.
  • Seit es Wissen gibt, wird es auch geteilt, z.B. die Zeitung oder das Buch, die von Hand zu Hand gereicht werden oder der neuste Hit von Lady Gaga. Solange es sich um ein physisches Gut handelt, sollte das Teilen problemlos sein. Sobald jedoch ‚nur‘ der Inhalt geteilt wird, indem er kopiert wird, befinden wir uns bereits bei Copyrightfragen. Nicht zu vergessen, die geheimen Akten, die Whistleblower mit der Öffentlichkeit teilen. Dazu gehören bereits belanglose Geschäftsunterlagen, die mit Bekannten geteilt werden.
  • Eine beliebte Form ist es Arbeit zu teilen. Dabei stellt sich sehr schnell die Frage der Schwarzarbeit sowie der Haftung bzw. Schadensregulierung. Verletzt sich jemand, kommt jemand zu Tode oder entsteht ein materieller Schaden im Zuge eines solchen Teilens, so sind diese Vorfälle normalerweise nicht durch private Versicherungen abgedeckt.

Nichts ist seliger, als zu geben. Einige Fragen gelten für alle Formen des Teilens.

  • Kann Teilen einen Preis haben?
  • Dürfen geteilte Lebensmittel oder die Nutzung eines Autos oder das Verleihen von Büchern oder das Betonieren des Kellers Geld kosten?
  • Wie ist dieser Geldfluss aus steuerlicher Sicht zu sehen (Stichwort: geldwerter Vorteil)?
  • Bildet sich hier eine weitere Nische, in der neue Geschäftsmodelle bestehende bürokratische Regeln sowie die Rechte und Pflichten etablierter Geschäfte umgehen?

Wenn wir uns wieder in Richtung Markt und Tauschgeschäfte entwickeln, sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen Geber und Nehmer gleichermaßen schützen.

Fazit: Zu allen Zeiten gab es das soziale Teilen. Daher kommt auch die positive Sicht auf diese Form der optimierten Nutzung von Ressourcen. Wir brauchen entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen, damit sich die Teilenden, die Geber und Nehmer, bei dieser neuen Form des gesellschaftlichen Austauschs nicht kriminalisieren.