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Energiefresser isolieren

Im Geschäftsleben ist man immer wieder Energiefressern ausgesetzt, die unseren Tatendrang zu ihren eigenen Vorteilen ausbeuten. Es ist schwer, ihnen zu entkommen. Sie drängen sich auf und belegen gedankenlos scheinbar freie Kapazitäten und sind unfähig zu bemerken, wann sie bestehende Grenzen überschreiten. Häufig sind es die, die das Glas halb-leer sehen, unentwegt kritisieren, selbstverliebt sind und an Hybris leiden. Sie beklagen sich ständig, meistens über andere, stöhnen über ihre Probleme, erzählen negative Geschichten, verbreiten Missmut und schaffen Unsicherheit. Sie haben ihr Talent perfektioniert, andere arglos und ohne Rücksicht auszunutzen, und fühlen sich durch die scheinbaren Erfolge, die sie erzielen, bestätigt. Sie kontaminieren Gruppen aller Art und vergiften den Alltag. Wie kann man jedoch diese Energiefresser ins Abseits drängen, damit der Schwung für die wichtigen Aufgaben erhalten bleibt.

Die Schwierigkeit besteht darin, dass die Energiefresser erst bemerkt werden, wenn es fast zu spät ist. Es erfordert Achtsamkeit, um die Einflussversuche erkennen und angemessen darauf reagieren zu können. Mögliche Hinweise sind:

  • Kontinuierliche Stresserzeugung durch überzogene Anforderungen und Schuldzuweisungen
  • Fehlende Wertschätzung durch unausgewogene Kritik – ständiger Schwerpunkt auf Schwächen
  • Ungleichgewichtiges Win-win durch einseitige Ausbeutung der Zusammenarbeit
  • Unausgeglichener Austausch von Informationen durch mangelhafte Bereitstellung von Inhalten
  • Fehlende Gelegenheiten sich zu beweisen durch konsequente Begünstigung von Anderen
  • Verschwendete Zeit durch ungeplante und unnötige Treffen
  • Überraschendes Lob durch Komplimente und positive Erwähnung früherer Erfolge, jedoch ohne Beiträge im Hier und Jetzt.

Folgende Maßnahmen schützen die eigenen Kräfte vor Ausbeutung.

  • Abstand halten
    Am besten hält man sich fern von den entsprechenden Energiefressern, indem man Gelegenheiten meidet, in denen sie präsent sind – informelle Treffen, Arbeitsgruppen, Sitzungen, Projekte und besonders semi-private Anlässe.
  • Grenzen ziehen
    Es ist nicht immer möglich den notwendigen Abstand zu halten. Deshalb ist die Festlegung von klaren Grenzen die letzte Möglichkeit, um sich Energiefresser vom Leibe zu halten, indem man klar und respektvoll sagt, was man will, bereit ist zu tun oder was Andere unterlassen sollten. Sobald man sie zu nahe an sich heranlässt, nutzen sie diese Nähe gnadenlos aus.
  • Vereinnahmung verhindern
    Häufig sind sich die Energiefresser selbst nicht bewusst, was sie tun. Die Vorbereitung einer Vereinnahmung hat mit dem eigentlichen Interesse nicht unbedingt etwas zu tun. Spätestens, wenn der Versuch sichtbar wird, ist Zurückhaltung und im Notfall ein entschiedenes Nein erforderlich.
  • Verantwortung ablehnen
    Die Steigerung der Vereinnahmung ist die explizite Zuweisung von Verantwortung. Es ist wohlgemerkt das normalste der Welt Verantwortung für dein Tun und der Ergebnisse zu übernehmen. Allerdings nicht, wenn es sich nur um eine prophylaktische Schuldzuweisung handelt.
  • Zweifeln
    Intuitiv wissen wir, dass Vertrauen gut ist. Ebenso haben wir gelernt, dass Zweifeln besser ist. Nicht weil alles, was uns mitgeteilt wird, falsch ist, sondern weil sich Verzerrungen in Äußerungen einschleichen – einmal aus Versehen und ein anderes Mal um unsere Energiespeicher auszubeuten.
  • Selbstbewusst sein
    Die eigenen Grenzen und Möglichkeiten sowie die Bereitschaft darüber hinauszugehen zu kennen hilft, wenn man sich in Teams einbringt. Es ist immer die eigene Entscheidung, ob man bereit ist, etwas zu tun. Und meistens gibt es soviel zu tun, dass sowieso etwas auf der Strecke bleibt – warum nicht die Energiefresser.
  • Freundlich abwenden
    Wenn alles nichts nützt, bleibt immer noch die Flucht. Bemerkt man den Schwungverlust zugunsten eines Energiefressers zu spät, genau dann ist immer noch die Möglichkeit sich zurückzuziehen. Jede Vereinbarung ist jederzeit kündbar – bescheiden, entschuldigend und höflich.

Fazit: Die größten Produktivitätskiller von Gruppen sind Energiefresser. Dies sind Leute, die andere zum eigenen Vorteil ausbeuten und damit der Gesamtheit schaden. Sie sind schwer erkennbar, aber einige Hinweise enttarnen sie – der Stress, den sie erzeugen, die fehlende Wertschätzung, fehlendes Win-win, usw. (siehe oben). Je nach Persönlichkeit werden sie früher oder später bemerkt. Sobald einem jedoch bewusst wird, dass es sich um eine Person handelt, die einen ausnutzt, kann man sich angemessen wehren – z.B. Abstand halten, Grenzen ziehen, Vereinnahmung verhindern, Verantwortung ablehnen usw. (siehe oben). Auch wenn diese Personen den Eindruck erwecken, dass sie die Produktivität eines Unternehmens steigern, zerstören sie sie auf lange Sicht – die Gesamtleistung sinkt, die Motivation stürzt ab und die Energiefresser zerstören mit ihren Manipulationen den Zusammenhalt. Aus diesen Gründen sollten Energiefresser isoliert und unschädlich gemacht werden.

Geheime Verbrechen?

Dass Verbrechen geheim gehalten werden, ist Teil der Straftat. Es aufzudecken und zu bestrafen ist im Interesse der meisten – außer: den Tätern. Im Alltag sieht es jedoch anders aus. Das wird sichtbar an der Rechtslage, ob eine Straftat angezeigt werden muss oder nicht. Die Gesellschaft hat eigentlich ein Interesse Verbrechen zu verfolgen. Allerdings bräuchten die sogenannten Whistleblower eine klare Gesetzeslage. Zwar reden wir in Deutschland von der Anzeigepflicht, wonach sich Mitwisser strafbar machen. Gleichzeitig sind viele Mitarbeiter von Unternehmen und staatlichen Behörden zur Geheimhaltung vertraglich verpflichtet. Allerdings scheinen die bestehenden Gesetze nur im Vorhinein zu greifen (siehe Strafgesetzbuch (StGB) § 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) § 17 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen). Wie soll man sich denn verhalten?

Da es sich um ein rechtliches Thema handelt, sollte der Gesetzgeber Klarheit schaffen, damit die Informanten, die derartige Vergehen aufdecken, nicht in dem Dilemma stecken bleiben, ein Verbrechen aufdecken zu sollen und sich gleichzeitig wegen Geheimnisverrats strafbar zu machen.

  • Verbrechen
    Gravierende Verstöße gegen die Rechtsordnung nennt man Verbrechen, die normalerweise unter Androhung von Strafen verboten sind – allerdings nur, wenn man erwischt wird.
  • Anzeigepflicht
    Eine Anzeigepflicht würde dann vorliegen, wenn jemand über einen kriminellen Sachverhalt Kenntnis hat. Jedoch scheint, wie bereits angedeutet, diese Anzeigepflicht in Deutschland nur vor der Tat geben (siehe Strafgesetzbuch (StGB) § 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten). Damit soll verhindert werden, dass es gar nicht erst zum Verbrechen kommt. Was ist jedoch, wenn die Tat bereits begangen ist? Bedeutet das, dass man Straftaten in Nachhinein nicht melden muss? Das wäre für die Whistleblower eine schlechte Nachricht, da sie gewöhnlich im Nachhinein aktiv werden.
  • Geheimnis
    Ein Geheimnis ist ein Sachverhalt, der der Öffentlichkeit verborgen bleibt. Je größer der Mitwisserkreis, desto schwieriger wird es zu verhindern, das diesbezügliche Informationen durchsickern. Deshalb sichern sich Unternehmen und staatliche Institutionen durch entsprechende Geheimnisvereinbarungen (siehe auch Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) § 17 Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen). Am Ende machen sich Mitarbeiter strafbar, wenn sie interne Informationen weitergeben, egal ob es sich um legale oder illegale Aspekte handelt – denken wir an die Dieselaffäre, Steuer-CDs oder Korruption.
  • Whistleblower
    Aus Sicht der Öffentlichkeit sind diese Enthüller von geheimen Informationen ethische Vorbilder, die sich für das Wohl der Allgemeinheit einsetzen, wenn sie kriminelle Machenschaften aufdecken. Sie agieren ohne Netz auf eigenes Risiko.

Inwieweit illegale Geheimnisse einen Anspruch auf Schutz haben, liegt im Auge des Betrachters. Die Steuerbehörde, die dadurch Nachzahlungen erhält, wird die Hinweise begrüßen. Der Völkergemeinschaft, die einem Staat nachweisen kann, dass er gegen die Menschenrechte verstoßen hat, kommen interne Informationen gelegen. Der Enttarnte sieht das ganz anders und wird alles tun, die Enthüller zu bestrafen. Die damit einhergehende Doppelmoral wird sichtbar, wenn nur Kriegsverbrecher aus schwachen Staaten zur Rechenschaft gezogen werden – Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen. Nutzt mir eine Information, dann ist der Hinweisgeber willkommen. Entlarvt mich ein Datenleck, wohl nicht. Für das allgemeine Rechtsempfinden ist das ein unhaltbarer Zustand.

Fazit: Whistleblower bewegen sich auf dünnem Eis. Auch wenn die Gesellschaft proklamiert, dass es eine moralische Pflicht gibt, Fehlverhalten aufzudecken, schützten die Gesetze die Enthüller nicht. Es gibt weder eine Anzeigepflicht, noch ist man vor einer Anklage des Geheimnisverrats geschützt. Für eine Informationsgesellschaft ist es fragwürdig, wenn die Geheimhaltung illegaler Betätigung durch fehlende Gesetze gefördert und geschützt wird.

P.S.: Keine guten Aussichten für Julian Assange, der uns einen Blick hinter die Fassade der Täter ermöglicht hat.