Rein in den Vertrag, raus aus dem Vertrag – Und Tschüss

Viele Dienstleistungen werden heute in Form einer Mitgliedschaft angeboten. Das beginnt bei dem Fitness-Center um die Ecke, geht über eine ADAC-Mitgliedschaft, bis hin zu einem Abonnement bei Netflix. Damit man in den Genuss der Vorzüge der Mitgliedschaft kommt, unterschreibt man einen Vertrag. Sobald man nicht mehr zahlt oder sogar kündigt, entfallen die vereinbarten Vorzüge. Man kommt schnell rein in den Vertrag, aber ist auch nach Ablauf der Mitgliedschaft ohne Verzug draußen – Und Tschüss.

mitgliedschaft

Dies gilt für alle, aber vielleicht meinen manche nicht für sie, wie man an den Erwartungen der Briten erkennen kann. Sie meinen tatsächlich, dass sie kündigen (was sie ja noch nicht getan haben) und trotzdem die Vorteile der EU weiter nutzen können – natürlich ohne die entsprechenden Verpflichtungen. Dabei sind Verträge immer gleich gestrickt.

  • Fristen
    Hier wird festgelegt, wie lange ein Angebot Gültigkeit hat. Sobald die Frist abgelaufen ist, ist ein Anbieter nicht mehr verpflichtet, zu den angegebenen Konditionen seine Leistungen anzubieten. Bei dem Ausstieg der Briten geht es eher darum, dass der BREXIT sich mindestens über zwei Jahre hinzieht. Da David Cameron sich taktisch weigert den Vertrag zu kündigen, ist offen, wann die Frist wirklich startet. Solange sind sie noch Mitglied.
  • Bedingungen
    Unklar ist, welche Bedingungen gelten, sobald sie gekündigt haben. Einerseits ist England dann nicht mehr drin, aber auch noch nicht draußen. Was dies für Zahlungen, Haftungen, Gesetze usw. bedeutet wird erst in den anstehenden Verhandlungen geklärt. Damit haben die Briten noch eine Schonfrist, um sich auf den Verlust der europäischen Rechte einzustellen. Dem Rest von Europa bleibt nichts übrig als die Zeit zu nutzen, um die Umzüge von Banken, Unternehmen und Institutionen durchzuführen sowie neue taktische Wirtschaftsstandorte aufzubauen.
  • Rechte
    Durch die Kündigung verlieren die Vertragspartner spätestens nach zwei Jahren die Rechte, die sich aus dem Vertrag ergaben. Das beginnt bei steuerlichen Sonderregelungen, geht über Hürden beim Import und Export sowie dem Verlust des Mitspracherechts bei europäischen Entscheidungen, bis hin zur Reisefreiheit der Bürger. Die Schweizer können ein Lied davon singen, nicht an den europäischen Abstimmungen beteiligt zu sein.
  • Konfliktlösungen
    Spannend wird die Frage, wie im Konfliktfall vorgegangen wird. England wird zu einem außereuropäischen Standort, vergleichbar mit den Ländern, die es noch nicht geschafft haben Vereinbarungen mit Europa zu treffen. Während bisher klar geregelt ist, wo rechtlich verbindlich Streitigkeiten gelöst werden, bauen sich in Zukunft fast unüberwindliche Mauern auf, die zumindest die Kosten im wirtschaftlichen Austausch explodieren lassen. Es ist unwahrscheinlich, dass dies zum Nachteil von Europa sein wird. Die Luxusgüter werden sich zwar verteuern, aber für die Wohlhabenden in England sollte dies nicht wirklich ein Problem sein. Ab wann diese Rechtssicherheit verloren geht, ist noch nicht absehbar.

Jeder Golf- und Tennisplatz hat sich darauf eingerichtet, Nicht-Mitglieder auf ihre Anlagen zu lassen. Die Spieler kommen nicht umhin, eine besondere Gebühr zu zahlen, nachdem sie geduldig in der Schlange gewartet haben, um überhaupt hereingelassen zu werden. Dies sollte den Engländern jedoch klar sein.

Fazit: Die Sachlage ist eigentlich einfach. Die Engländer möchten austreten. Gut. Als Inselvolk sind sie es gewohnt, ihre eigenen Wege zu gehen. In diesem Fall sollte von den europäischen Politikern sichergestellt werden, dass keine Hintertüren aufgemacht werden, die am Ende die EU-Bürger bezahlen. Es bleibt zu hoffen, dass die richtigen Maßnahmen bereits eingeleitet wurden, die entsprechenden EU-relevanten Umfänge aus England abgezogen werden und die entsprechenden Grenzbarrieren wieder in Kraft treten. Rein in den Vertrag, aus aus dem Vertrag – Und Tschüss!